Fahrrad, Roller

Mit dem Fahrrad in die Schule kommen dürfen unsere Schülerinnen und Schüler erst nach dem erfolgreichen Bestehen der Fahrradprüfung und nur mit einem Fahrradhelm.
Das Fahrrad ist am Fahrradständer am Haupteingang abzustellen und mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern.
Kommt ein Kind mit dem Roller zur Schule, sollte es aus Sicherheitsgründen ebenfalls einen Helm tragen.
Das Befahren des Pausenhofs mit Rollern oder Fahrrädern ist nicht gestattet.